Die tunesische Revolution ist eine Revolution der Menschenrechte par excellence, in der den Tunesierinnen und Tunesiern Freiheit, Würde und Gleichheit versprochen wurde. Eine Revolution, die durch den Sturz eines autoritären, tyrannischen Regimes gekrönt war und die das Feld für einen zunächst demokratisch scheinenden Prozess bereitete. In der Phase nach der Revolution wurden die Prinzipien, die den Volksaufstand ausgelöst hatten, jedoch nicht mehr so stark verfolgt. Es war eine Zeit voller Risiken und Unruhen, in der die Freiheit und die Rechte bedroht waren - allen voran die Rechte, die die tunesischen Frauen erlangt hatten. In dieser Übergangsperiode wurde deutlich, dass die tunesischen Frauen einerseits eine wichtige Rolle für den Erhalt dieser Errungenschaften spielten und andererseits bei diesem Prozess kein Weg an ihnen vorbeiführte.
In der Folge der Wahlen zur Verfassunggebenden Versammlung (Assemblée Nationale Constituante, ANC) sind in der Tat rückwärtsgewandte politische Bewegungen an die Macht gekommen. Diese versuchten Frauen auszuschließen und strebten an, die Errungenschaften der Tunesierinnen einzuschränken, indem sie versuchten, sie von wichtigen Posten und dem öffentlichen Leben fern zu halten, und sie stattdessen ins Private und besonders in die Familie zurückzudrängen. In diesem Zusammenhang war zu beobachten, dass Fortschritte rückgängig gemacht wurden und es sogar zur Ermordung von fortschrittlichen Politikern kam. Aus der gleichen Richtung erfuhren auch Frauenaktivistinnen Gewalt, die darauf abzielte, sie vom Kampf für die Menschenrechte und besonders für die Frauenrechte abzubringen.
Angesichts der Bedrohungen, welche in der Betonung der Unterschiede zwischen Mann und Frau in der ersten Version der neuen Verfassung deutlich sichtbar wurden, haben sich die tunesischen Frauen wachsam gezeigt und Widerstand geleistet. Die tunesischen Frauen wurden in diesem Kampf von allen Tunesiern unterstützt, die die Werte der Gleichstellung von Mann und Frau teilen. Dank der medialen Berichterstattung über die Demonstrationen für den Erhalt der Menschenrechte von Frauen haben sich die Bedrohungsversuche zu einer neuen Herangehensweise an das Thema Frauenrechte gewandelt. Diese engagierte Herangehensweise ist im Übrigen nicht mehr das Monopol einer Elite.
Gleichgestellte Staatsbürgerschaft
Sie wird von weiten Teilen der Bevölkerung getragen und hat eine Bürger/innenbewegung hervorgerufen, die alle sozialen Klassen einbezieht. Die Diskussionen und Kampagnen zur Sensibilisierung haben diese Themen zum festen Bestandteil der öffentlichen Meinung gemacht. Die sozialen Bewegungen haben gezeigt, dass der öffentliche Ruf nach Demokratie und Menschenrechten nicht von der Modernisierung und Weiterentwicklung des Landes getrennt werden können.
Im Namen der Revolution ist es demnach unabdingbar, die Errungenschaften auf dem Gebiet der politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Rechte und der Zivilrechte zu bewahren und an ihrer Umsetzung zu arbeiten. Die Sache der Frauen ist untrennbar verbunden mit der Verteidigung der Menschrechte in ihrer Unteilbarkeit und Universalität sowie mit dem Kampf gegen jegliche Form von Diskriminierung und Ungleichheit. Das Engagement zur Verankerung und Weiterentwicklung der Menschenrechte für Frauen wurde dadurch für die Mehrheit der Gesellschaft unüberhörbar.
Der Kampf gegen das Zurückdrängen der Frauenrechte ermöglichte jedoch den Beginn einer neuen Debatte. Diese thematisierte die Frauenrechte und löste Protestmärsche gegen jedwede Einschränkungen einer gleichen und ausgewogenen Gesellschaft aus.
Eine direkte Konsequenz dieser Demonstrationen war eine Überarbeitung der Gesetze der zweiten Republik im Hinblick auf die Menschenrechte. Hier hat ein Wechsel von einer komplementären Mann-Frau Logik der Menschenrechte zu einer gleichgestellten Staatsbürgerschaft beider Geschlechter stattgefunden, von der Entzauberung hin zur Inspiration für eine bessere Zukunft.
Die Aufnahme in die Verfassung reicht nicht aus
Der 27. Januar 2014 bleibt ein historisches Datum, da an diesem Tag die Verfassung der zweiten Republik angenommen wurde. Das war die Krönung des besonderen, tunesisch geprägten Prozesses: Eine Verfassung, deren Inhalt nicht dem Monopol der verfassungsgebenden Männer und Frauen unterlag, da verschiedene Parteien daran mitgewirkt hatten. Zwei Jahre stürmischer Debatten waren hierfür nötig gewesen. Die Verfassung wurde in einem Prozess der Teilhabe angenommen, der sich in einer Atmosphäre von breiter Zustimmung abspielte. Die verschiedenen Teile der Zivilgesellschaft hatten einen großen Einfluss auf die Entwicklung der Verfassung.
Das Engagement, der Zuspruch und der Beitrag der Zivilgesellschaft wurden einerseits durch die Aufnahme von Vorschlägen in die Verfassung umgesetzt. Beispielsweise legte die Liga der tunesischen Wählerinnen Änderungen der Verfassungsartikel im Sinne der Frauen vor, die aufgenommen wurden. Oder aber andererseits durch die Vorbereitung des Feldes durch Demonstrationen und Sit-ins. An jenem Tag als die Verfassung angenommen wurde, sind die Abgeordneten vorgetreten, um politische und konfessionelle Diskrepanzen zu überwinden. Alle, Opposition und Regierungsparteien, haben sich in der neuen Verfassung wiedergefunden.
Die Verfassung schien fortschrittlich. Sie ist die erste Verfassung in der arabischen Welt, die allen Tunesierinnen und Tunesiern das Recht zuerkennt, für das Präsidentenamt zu kandidieren. In der Präambel wird das Selbstverständnis der tunesischen Republik festgelegt. In ihr findet sich das Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau. Außerdem sind besonders in den Artikeln 20, 21, 34 und 46 wichtige Bestimmungen zu den Frauenrechten aufgenommen worden. Die neue Verfassung erkennt die Gleichstellung von Frauen und Männern an, indem sie ihnen die gleichen Rechte und Freiheiten zuerkennt, sei es in der Politik oder anderswo.
Einzigartig in der arabischen Welt, stellt vor allem der Artikel 46 das Herzstück der Gleichstellung von Mann und Frau dar. In ihm heißt es:
„Der Staat verpflichtet sich, die von den Frauen erlangten Rechte zu schützen, sie zu bewahren und an ihrer Verbesserung zu arbeiten. Der Staat garantiert die Chancengleichheit unter Frauen und Männern, damit diese auf allen Ebenen unterschiedlichste Verantwortlichkeiten erreichen können. Der Staat arbeitet daran, eine Parität von Frauen und Männern in allen gewählten Gremien herzustellen. Der Staat unternimmt die notwendigen Schritte, um Gewalt gegen Frauen zu unterbinden.“
Entgegen dieser ambitionierten Bestimmungen sind die Werte der Verfassung bis heute nicht Teil unseres täglichen Lebens. Der Staat ist aufgefordert, notwendige Maßnahmen einzuleiten, um diese Errungenschaften umzusetzen. Im Hinblick auf die Frauen bleiben die alten sozialen Praktiken und die Stereotype weiterhin bestehen. Daher gilt es nun, einen neuen Kampf zu führen, um mit juristischen Mitteln die Umsetzung dieser Werte in eine erlebbare Realität zu gewährleisten. Eine weit über die bisherigen Schritte hinausgehende Veränderung muss einsetzen, damit der tunesische Staat gegen die Ausgrenzung von Frauen soziale, ökonomische, kulturelle und politische Maßnahmen ergreift.
Wenn der Staat sich für bestimmte Verpflichtungen in der Verfassung einsetzt, kann er sich nicht unter dem Vorwand zurückziehen, dass es sich dabei nur um die Verpflichtung handelt, die Grundlagen hierfür zu schaffen, nicht aber die Ergebnisse zu erreichen. Er muss alle erdenklichen Maßnahmen einleiten und darf keinen Einsatz scheuen, um die Verfassungsziele zu veranschaulichen und indirekt Strategien und notwendige politische Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu erreichen. In diesem Zusammenhang findet sich unter den Zielen, die erreicht werden sollen, auch das Prinzip der Parität in den gewählten Organen, um so eine bessere Repräsentanz von Frauen sicher zu stellen.
Den ersten Test nicht bestanden
Pluralistische, transparente, glaubwürdige und demokratische Wahlen unter der Kontrolle einer übergeordneten unabhängigen Wahlinstanz (Instance supérieure indépendante pour les élections, ISIE) sind ein wichtiger Schritt für die tunesischen Bürgerinnen. Sie eröffnen uns die Möglichkeit zu überprüfen, ob die von der Verfassung gewährten Rechte und Gesetze tatsächlich umgesetzt werden.
Infolge der Verfassungsbestimmungen, die die Gleichstellung und die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Tunesien festlegen, hat die Zivilgesellschaft für die Annahme eines Wahlrechts gestimmt, das das Prinzip der Gleichstellung in den Wahllisten verankert. Dabei wird von einer Vorgehensweise ausgegangen, die zugleich eine horizontale, das heißt 50 Prozent Spitzenkandidat/innen sind Frauen, wie auch eine vertikale Gleichstellung anstrebt, das heißt 50 Prozent der Listenplätze sind mit Frauen besetzt.
Im gleichen Kontext hat die Zivilgesellschaft die politischen Parteien aufgerufen, freiwillig das horizontale wie vertikale Gleichstellungsprinzip aufzugreifen und für eine Durchsetzung des Gleichstellungsprinzips im Bereich der medialen Berichterstattung zu den nächsten Wahlen zu plädieren.
Leider hat man im neuen Wahlrecht im Artikel 24 das horizontale Gleichstellungsprinzip nicht verankert. Laut einiger Beobachter/innen ist dies widersprüchlich und widerspricht der Gleichberechtigung nach Artikel 20, 21, 34 und 46 der Verfassung. Dies zeigt, dass die Verfassunggebende Versammlung den ersten Test nicht bestanden hat, als sie ein Recht negierte, auf das sich die tunesische Revolution gestützt hatte. Nämlich das Recht der Gleichheit, denn diese Gleichheit fehlt weiterhin.
Mit diesem neuen Wahlrecht wurden die ersten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen abgehalten. Während des Wahlgangs konnte man feststellen, dass die Frauen als Wählerinnen einen großen Einfluss auf die Wahlen haben (1), ihre Präsenz als Kandidatinnen aber vergleichsweise gering war (2).
1. Der Platz der Wählerinnen im Wahlprozess
Seit den ersten Gemeinderatswahlen, die nach der Unabhängigkeit 1957 abgehalten wurden, nahmen viele Frauen ihr Wahlrecht wahr, doch eine wirkliche Wahlkultur war nicht ausreichend verbreitet. Das lag an der fehlenden Meinungsfreiheit und Transparenz bei den Wahlen. Nach der Revolution brach eine neue Ära an und die Frauen nahmen stärker am öffentlichen und politischen Leben teil. Sie ordneten sich bei den Wahlen nicht länger unter, sondern partizipierten freiwillig. Die Frauenrate bei der Anmeldung ist übrigens von 45 Prozent im Jahr 2011 auf 50,5 Prozent im Jahr 2014 gestiegen. Diese Teilhabe von Frauen als Bürgerinnen am öffentlichen Leben widerspricht dem Gedanken, den politische Parteien in Bezug auf ein mangelndes Interesse und einen Rückzug der Frauen aus dem öffentlichen Leben vorgebracht haben.
Dennoch stoßen einige Frauen, die zum großen Teil ausgegrenzt sind, auf Schwierigkeiten ihr Wahlrecht auszuüben, da ihnen ein Personalausweis fehlt. Diese Lücke wurde in ländlichen Regionen durch die Liga der tunesischen Wählerinnen (LET) aufgedeckt und beobachtet. Um sie zu schließen, braucht es eine intensive Reaktion der Regierung, um zu gewährleisten, dass das von der Verfassung gewährte und durch den Mangel an Möglichkeiten für tunesische Bürgerinnen verletzte Wahlrecht auch durchgesetzt wird.
Zudem begegnen Frauen besonders in ländlichen Gebieten am Wahltag auch anderen Schwierigkeiten. Analphabetismus und ein Mangel an Fortbewegungsmöglichkeiten ziehen manchmal Manipulationen bei der Stimmabgabe nach sich. Die LET hat in diesem Zusammenhang vereinzelt beobachtet, dass Frauen von ihren Männern begleitet werden und diese auch einen Einfluss auf das Wahlverhalten ihrer Frauen haben.
In den Schlangen vor den Wahllokalen wurden Einschüchterungen und moralischer Druck auf Wählerinnen ausgeübt, indem eine Trennung von Männern und Frauen durchgesetzt wurde, obwohl es keine juristische Grundlage für eine solche Trennung gibt. Diese Praxis hat Frauen in einigen Fällen ihres Wahlrechts beraubt, da die Schlange der Frauen länger war als die der Männer, und wenn dann der Vater, Ehemann oder Bruder die Stimme abgegeben hatte, die Frau das Wahllokal mit ihm verlassen musste.
2. Zwischen ehrgeiziger Verfassung und eingeschränktem Wahlgesetz
Der erfolgreiche und im Prinzip gleichberechtigte Verlauf der tunesischen Wahlen verdeckt die weirterhin fortbestehenden Unterschiede zwischen weiblichen und männlichen Kandidaten. So wurde eine große politische Teilhabe von Kandidatinnen erwartet und vor allem, dass ihr Einfluss auf die Wahlen größer wäre als der der Männer. Trotz der Gleichstellung von Frauen und Männern auf den Parteilisten, war man dennoch überrascht, welchen Einfluss die Frauen einerseits auf die Wahlen hatten und andererseits über ihre Präsenz auf den Wahllisten.
Letztendlich stellten sie bei den Parlamentswahlen 47 Prozent der Kandidat/innen und 12 Prozent der Spitzenkandidat/innen (eine kleine Verbesserung, da ihr Anteil bei den Wahlen 2011 nicht mehr als 7 Prozent betragen hatte). Das hat dazu geführt, dass 31,2 Prozent der Parlamentsabgeordneten Frauen sind.
Die Teilhabe der Frauen am politischen Leben bleibt jedoch immer noch gering und muss unterstützt werden, um eine vollständige Gleichberechtigung von Mann und Frau zu garantieren, besonders hinsichtlich des Zugangs zu höheren Positionen. Die Verfassung legt die Gleichstellung und die Chancengleichheit fest, aber der Staat hat noch keine Mechanismen und Mittel gefunden, die es erlauben, diese Rechte zu gewährleisten und sie vor jeder Art von Diskriminierung oder Gewalt zu schützen.
Die LET sieht in der horizontalen Gleichstellung das Mittel, um die Präsenz von Frauen im Parlament zu verstärken. Diese Empfehlung hat sie auch an die ANC weitergeleitet. Sie ruft die nächste Regierung dazu auf, das Recht der Frauen zu garantieren, im politischen Leben eine Rolle auf Augenhöhe mit den Männern zu spielen. Auf Grundlage der Beobachtungen von LET kann festgestellt werden, dass die tunesischen Frauen mit unterschiedlichen politischen und sozialen Herausforderungen konfrontiert sind. Der Kampf für die Gleichstellung in den Wahllisten war einer der größten für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Daher ist es wichtig, bei den nächsten Regional- und Kommunalwahlen ebenfalls die horizontale Gleichstellung zu übernehmen.
Einschüchterungen und mangelndes Medieninteresse
Außerdem müssen die juristischen Mittel verbessert werden, um den Tunesierinnen zu ermöglichen, ihre Teilhabe falls nötig einzuklagen.
Während der ersten Wahlen nach der Revolution 2011 war zu beobachten, dass einige Verfechterinnen von Frauenrechten auf den Listen standen und, weil sie das Projekt einer gleichberechtigten Gesellschaft unterstützten, bevorzugt Opfer diffamierender Kampagnen wurden. Die Einschüchterungskampagnen gegen die fortschrittlichen Frauen und ihre Verunglimpfung, besonders im Internet, haben sich seit dem 14. Januar gegen weibliche Kandidatinnen gerichtet. Zum Glück traten diese Praktiken während der Wahlen 2014 wesentlich seltener auf.
Wichtig ist auch, die geringe Medienberichterstattung über Frauen als Akteurinnen der Politik aufzuzeigen. Sowohl während der Wahlkampagne zu den Wahlen des ANC als auch zu den Parlamentswahlen wurde nur sehr wenig über die Kandidatinnen berichtet – sogar über die einzige Kandidatin bei den Präsidentschaftswahlen wurde wenig berichtet. Die Frauen als politische Akteurinnen, Kandidatinnen, Parteiführerinnen oder Spitzenkandidatinnen haben an der Medien-Berichterstattung nur einen verschwindend geringen Anteil gehabt. Der mediale Kampf war umso schwieriger, weil die Kandidatinnen aus kulturellen oder sozialen Gründen teilweise Schwierigkeiten hatten, Zugang zu bestimmten öffentlichen Orten zu bekommen. Daher spielte die mediale Berichterstattung selbst eine entscheidende Rolle bei der Diskriminierung von Kandidatinnen während der Wahlkampagne.
Andererseits hat die LET während ihrer Wahlbeobachtung der Präsidentschaftswahlen zum ersten Mal in der Geschichte Tunesiens die Beteiligung einer Frau als eigenständige Kandidatin beobachten können. Diese Kandidatur kann als symbolisches Ereignis in der Geschichte Tunesiens gelten. Richterin Kalthoum Kannou steht vor allem für die Grundrechte und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in politischen Funktionen. In der ersten Runde der Wahl kam Kannou auf den 11. Platz von 27 Kandidaten und erklärte am 23. November 2014, dass sie nichts bereue und dass sie in fünf Jahren wieder antreten werde. Dank der Wachsamkeit der Bürgerinnen und der Mobilisierung der Gesellschaft sowie der demokratischen Parteien konnte Tunesien den humanistischen und auf Gleichstellung ausgerichteten Ruf der Revolution verteidigen.
Dieser Kampf ist noch lange nicht zu Ende. Denn die sozialen Praktiken und die sexistischen Abwertungen im Hinblick auf Frauen in politischen Führungsrollen bleiben bestehen. Die Herausforderung ist riesig und die Frauen müssen mit Wachsamkeit, Geistesgegenwart und der Überzeugung gerüstet sein, dass die Zukunft der Nation darin liegt, dass Frauen als gleichberechtigte Partner behandelt werden. Gemeinsam teilen sie die Hoffnung eines prosperierenden, demokratischen und solidarischen Landes. Das Wagnis des arabischen Frühlings wurde dank der Fähigkeit der Tunesierinnen und Tunesier gemeistert, innere Differenzen mit dem Dialog als einziger erfolgreicher Waffe zu lösen.
Übersetzung: Meiken Endruweit