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Dossier

Peking+20 - Frauen und bewaffneten Konflikte

Kriege und bewaffnete, vor allem regionale und innerstaatliche Konflikte haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Zumeist sind Frauen nicht direkt als Kämpferinnen beteiligt. Doch gerade Frauen und Kinder werden oft gezielt attackiert und geraten zwischen die Fronten. Landminen bedrohen die Zivilbevölkerung zudem noch Jahrzehnte nach den Konflikt. Und obwohl in vielen Ländern und Konfliktregionen gerade Frauen(gruppen) die ersten sind, die Ansätze zur Aussöhnung entwickeln und  als wichtiger Teil von Friedensallianzen zwischen den Kriegsparteien vermitteln, sind sie häufig von den Machtstrukturen ausgeschlossen, in denen politische Akteure über das Kriegsgeschehen entscheiden und über Waffenstillstand und Friedenslösungen verhandeln. Bereits vor 20 Jahren benannte die Pekinger Aktionsplattform als  Strategische Ziele daher unter anderem:

  • Stärkere Beteiligung von Frauen auf leitender Ebene an der Konfliktbeilegung und ihren Schutz in bewaffneten oder sonstigen Konflikten sowie auf der Flucht und in Flüchtlingslagern oder unter fremder Besetzung,
  • Reduzierung von Militärausgaben und Begrenzung der Rüstung bzw. Abrüstung
  • Förderung von gewaltfreien Formen der Konfliktbeilegung und Verminderung von Menschenrechtsverletzungen in Konfliktsituationen
  • Gewährung von Hilfe an Frauen in den Kolonien und den Gebieten ohne Selbstregierung.

Der heutige Stand der Umsetzung:

Viele Länder und Institutionen - EU und NATO z.B.-  haben, anknüpfend an der Peking-Plattform, auf der Basis der 2000 verabschiedeten UN- Resolution 1325 zu "Frauen, Frieden, Sicherheit" und  weiterer Folgeresolutionen (1820, 1888, 1889, 1960, 2106, 2122) nationale Aktionspläne bzw. Maßnahmen zur stärkeren Frauenbeteiligung, vor allem der zivilgesellschaftlichn Akteurinnen, in Konflikten erarbeitet. Ein Ziel ist es genderbasierte Kriegsgewalt zu sanktionieren.  

In einzelnen Konfliktstaaten, wie Liberia, DR Kongo und Sudan wurden Frauen an den Verhandlungen beteiligt. In Peacekeeping-Einsätzen werden Gender-Beraterinnen und vermehrt weibliche Soldaten eingesetzt sowie eine geschlechtersensible Perspektive postuliert. Vereinzelt wurden genderbasierte Gewalttaten  als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bzw. als Kriegsverbrechen vor Internationalen Strafgerichten anerkannt (z.B. Sierra Leone, Kambodscha, Bosnien).

Doch  die weltweite Aufrüstung  geht ebenso weiter, wie der Einsatz von genderbasierter Gewalt in den meisten aktuellen Konflikten. Und weiterhin sind Friedensaktivistinnen von der offiziellen Ebene der Konfliktvermittlung und von  Waffenstillstandsabkommen weitgehend ausgeschlossen. Sexualisierte Gewaltverbrechen sind nach wie vor Teil von Kriegsstrategien und nur in Ausnahmen werden die Täter strafrechtlich verfolgt. Frauen, die mit ihren Kindern fliehen, haben auch auf der Flucht oder in Lagern oft keinen Schutz vor (sexualisierter) Gewalt. Unterstützungsangebote sind  viel zu gering.

Gut zu Wissen

  • Progress of the World's Women 2015/2016: detailierter Bericht der UN Women zu den ökonomischen Barrieren für Frauen und Strategien zur Verbesserung der politischen Teilhabe von Frauen weltweit. mehr>>
  • Pekinger Aktionsplattform:
    1995 wurde die Aktionsplattform ins Leben gerufen. Ihre Erklärung
    [PDF] und die Aktionsplattform finden sich hier >>
    Überblick über die 12 Kernbereiche der Plattform hier>>
  • 59. Frauenrechtskommission: Gitti Hentschel, Leiterin des Gunda-Werner-Instituts Berichtet aus New York. mehr>>