Dossier
Peking+20 in Afrika
Seit der vierten UN-Weltfrauenkonferenz 1995 in Beijing gab es in Afrika beträchtliche Fortschritte in der Entwicklung der juristischen und gesellschaftlichen Sicherung von Frauenrechten. Dazu gehört die Einführung einer Gleichberechtigungsklausel in der Verfassung der Afrikanischen Union 2002, das zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker beigefügte Protokoll für die Rechte von Frauen in Afrika 2003, die "Solemn Declaration on Gender Equality in Africa" 2004, welche die Einhaltung der rechtlichen Rahmen sicherstellt und der Beginn des afrikanischen Jahrzehnts der Frau von 2010 bis 2020.
Auf nationalen und regionalen Ebenen wurden ebenfalls wichtige Fortschritte in den Bereichen der politischen Mitbestimmung von Frauen, in der Mädchenbildung und in der Gesundheit von Müttern gemacht. Außerdem auch bei der Schaffung eines Aktionsplans zur UN Resolution 1325, sowie bei dem rechtlichen und politischen Kampf gegen Gewalt gegen Frauen.
Doch trotz der Erfolge der letzten zwei Jahrzehnte, fällt das 20. Jubiläum der in Beijing geschaffenen Aktionsplattform in ein soziales, politisches und ökonomisches Klima, in dem viele der erreichten Fortschritte in Gefahr sind.
Verschiedene Herausforderungen erschweren weiterhin die Durchsetzung von gleichen Rechten für Frauen und Mädchen: Das steigende Wohlstandsgefälle zwischen Reich und Arm, sowie zwischen Männern und Frauen, aufgrund einer wirtschaftlichen Logik, die Wachstum und Beschleunigung über Nachhaltigkeit und Menschenrechte stellt. HIV und Muttersterblichkeit sind weiterhin die führenden Todesgründe für Frauen. Radikalisierte und extremistische Gruppen bedrohen die Sicherheit und die Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen sowie die ohnehin kleiner werdenden Spielräume und Ressourcen für Zivilgesellschaften, besonders im Bereich von Frauenrechten.