Dossier
Peking+20 - Menschenrechte der Frauen
Menschenrechte sind Frauenrechte. Das müsste spätestens seit 1979 weltweit eine Selbstverständlichkeit sein. Denn im Dezember 1979 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) ein "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW). Es verbietet Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen und verpflichte die Staaten zu einer Vielzahl von Maßnahmen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen rechtlich und faktisch sicher zu stellen. Dennoch werden Frauen in vielen Ländern ihre Rechte verweigert. Oft verstoßen Ländergesetze, zum Beispiel im Familienrecht, auch gegen CEDAW, und Gewalt gegen Frauen als weltweites Problem in Gesellschaften ist ebenfalls eine oft nicht geahndete Verletzung der Frauen-Menschenrechte und der Grundfreiheiten. Daher nannte die Aktionsplattform von Peking 1995 als Kernforderungen:
- Gewährleistung und Förderung der Menschenrechte von Frauen durch die Regierungen
- Verankerung des Grundsatzes der Gleichberechtigung in der Gesetzgebung
- Änderung diskriminierender Gesetzgebung
- Zugang zu Informationen über Menschenrechte
Die rhetorische Anerkennung und Forderung nach Frauenrechten ist in der Praxis bisher nicht angekommen, mehr noch, sie hat teilweise zu vermehrtem Widerstand geführt.
Zwar wurde CEDAW inzwischen von 187 der 193 UN-Mitgliedstaaten ratifiziert und ein Zusatzprotokoll wurde verabschiedet. Und dank der UN-Resolution 1325ff zu "Frauen, Frieden, Sicherheit" wurde sexualisierte Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert und kann vor dem Internationalen Strafgerichtshof geahndet werden. Auch arbeitet die EU verstärkt an Maßnahmen gegen Frauenhandel. Und in den arabischen Ländern wurden einzelne Vorbehalte gegen CEDAW zurückgenommen.
Doch Iran, Sudan und Somalia z.B. haben CEDAW nicht unterzeichnet, die USA nicht ratifiziert. Einige Länder machen Vorbehalte traditioneller, kultureller oder religiöser Art geltend. Das Zusatzprotokoll, das Frauen ein Beschwerderecht vor dem CEDAW-Ausschuss einräumt, haben die meisten arabischen Staaten nicht unterschrieben.